DIE
STEUER PRESSE
AUSGABE 5
Februar 2025
Wir freuen uns, Ihnen die fünfte Ausgabe unserer “Steuerpresse“ mit nützlichen steuerlichen Informationen, praktischen Tipps für Ihr Unternehmen und Einblicken in unsere tägliche Arbeit präsentieren zu dürfen. Die aktuelle politische und wirtschaftliche Lage sowie der Wandel in vielen Branchen stellen Unternehmerinnen und Unternehmer vor große Herausforderungen. Gerade in solchen Zeiten ist es wichtig, die richtigen Schritte für die Zukunft zu setzen.
Die digitale Transformation bietet zahlreiche Chancen, Abläufe einfa-
cher und effizienter zu gestalten. Von der digitalen Buchhaltung bis hin zur Automatisierung von Steuerprozessen – moderne Technologien helfen Ihnen, Zeit und Ressourcen zu sparen.
Wir unterstützen Sie dabei, diese Möglichkeiten zu nutzen und beraten Sie gerne. Nutzen Sie unsere Expertise bei Vorträgen und Infoveranstaltungen, um Ihre steuerlichen Strategien optimal auf die Zukunft auszurichten.
Vielen Dank für Ihr Vertrauen.
Wir freuen uns darauf, Sie auch weiterhin zu begleiten!
Ihr Mag. Markus Raml

“Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuernzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ Amschel Meyer Rothschild (1744 – 1812) / deutscher Adeliger und Bankier
Move your ass & just do it!
Organisation Steuererklärung 2024 – Nutzen Sie die Zeit zwischen dem 1. und 2. Durchgang und stellen Sie gleich zu Jahresanfang alles für Ihre Steuererklärung 2024 zusammen!
Die Jahressteuererklärungen für 2024 sind bis 30.6.2025 zu erstellen und einzureichen. Wer steuerlich berufsmäßig vertreten ist, hat länger Zeit. Wer mit einer Arbeitnehmerveranlagung Geld zurück bekommen will, hat 5 Jahre Zeit dafür. Nur warum warten? Gegen Ende der Frist wird die Zeit knapp, der Druck steigt, die Erinnerung nimmt ab, man findet manche Unterlagen nicht mehr oder muss sie mühsam beschaffen und um Weihnachten wird die Lust auf Steuererklärung auch nicht größer.
Stellen Sie jetzt alles für Ihre Steuererklärung zusammen! Die Lohnzettel werden automatisch in das Finanzonline System übermittelt. Die Werbungskosten nicht: Nachweise des Arbeitgebers bzgl. Kostenbeiträge, Betriebsratsumlage, Außendiensttätigkeit von Handelsvertretern. Selbst bezahlte Seminare und Kurse zu Aus- und Fortbildungszwecken, Reisekosten, Literatur, Studiennachweise der auswärts studierenden Kinder, Steuerberaterhonorare, Steuerreports bei Wertpapierdepots im Ausland, Zusammenstellung der Krankheitskosten, etc. Orientieren Sie sich am Vorjahr, verfassen Sie einen Aktenvermerk mit einem Überblick und Hinweis auf Änderungen und halten Sie Ihre Fragen an den Steuerberater fest. Denken Sie daran, Änderungen bei den Kindern, hinsichtlich Alleinverdienerabsetzbetrag und Familienbonus für Ihre Steuererklärung zu dokumentieren.

Selbständig Tätige mögen ihre laufenden Aufzeichnungen übersichtlich zusammenfassen, Jahressummen bilden, auf Vollständigkeit kontrollieren und prüfen, ob alle Belege zu den Zahlungen vorhanden sind. Sehen Sie das Anlagenverzeichnis des Vorjahres durch und merken Sie Abgänge an, machen Sie die Inventur fertig, sammeln Sie die Bankbestätigungen zu Depots (Depotauszug, Kauf und Verkaufbelege, Erträgnisaufstellung), Krediten, Leasingabrechnungen; klären Sie noch nicht bezahlte Rechnungen ab und halten das Ergebnis auf der OP-Liste fest; fahren Sie eine Jahresumsatzsteuerberechnung um Korrekturen gegebenfalls noch rechtzeitig vornehmen zu können; Jetzt ist der beste Zeitpunkt von den Versicherungen die Aktivierungsbestätigungen anzufordern, jetzt ist der beste Zeitpunkt die Rückstellungsberechnung vom Versicherungsmathematiker anzufordern. So kann jedenfalls ein aussagekräftiger Entwurf des Jahresabschlusses erstellt werden.
Gerade in volatilen Zeiten wie jetzt ist eine zeitnahe Information über das Bilanzbild und das Ergebnis wertvoll.

MaRa – Die Gewinnerklasse steht fest
Nach der beeindruckenden Eröffnung des Steuermuseums MaRa

Warum soll auch ein Kleinunternehmen eine Prognoserechnung bzw. Budget erstellen?
Viele Kleinunternehmen arbeiten ohne detaillierte finanzielle Planung

Debitorenmanagement – So optimieren Sie Ihre Forderungen und Liquidität
Ein effektives Debitorenmanagement ist entscheidend für die

Interview mit Mag.a Doris Hummer
Präsidentin der Wirtschaftskammer Oberösterreich Liebe Doris, die

Wie wird Trading besteuert?
Der Handel mit Finanzprodukten und Spekulationsobjekten jeder

Sofortiger voller Vorsteuerabzug bei Ratenzahlung eines Ist-Versteuerers
Für Umsätze die an Ist-Versteuerer ausgeführt werden,

Arbeitnehmerveranlagung 2024
Es ist wieder soweit. Die jährliche Arbeitnehmerveranlagung
AKTUELLES AUS DER KANZLEI
Spendenaktion
Ein neuer Steuerberater im Team
Rückblick Betriebsausflug
MaRa
Teamevent
Weihnachtsfeier 2024

Fitness am Arbeitsplatz
Langes Sitzen im Büro kann zu Verspannungen und Rückenschmerzen führen. Um das zu verhindern, ist es wichtig,auch während der Arbeit einfache Übungen in den Alltag zu integrieren. Drei einfache Übungen am Arbeitsplatz:
– 3 ÜBUNGEN FÜRS BÜRO

Mikropausen einlegen
Stehe mindestens einmal pro Stunde auf und bewege dich für 2–5 Minuten. Mach ein paar einfache Dehnübungen, gehe kurz herum oder strecke deine Beine. Das fördert die Durchblutung und verringert Verspannungen im Rücken und Nacken.

Beigeben am Schreibtisch
Setze dich aufrecht auf deinen Stuhl, ohne dich anzulehnen. Hebe ein Bein gestreckt nach vorne an und halte es für 5–10 Sekunden. Senke das Bein langsam ab und wechsle dann die Seite. Wiederhole dies einige Male pro Bein. Diese Übung stärkt deine Beinmuskulatur und aktiviert die Bauchmuskeln.

Schulter- und Nackenübungen
Setze dich aufrecht hin und rolle deine Schultern langsam nach vorne und nach hinten. Nackenstreckungen helfen, Verspannungen abzubauen: Bewege deinen Kopf sanft von einer Seite zur anderen und halte die Position für ein paar Sekunden.
DIE STEUERPRESSE DIREKT ZU IHNEN NACH HAUSE!
Melden Sie sich jetzt an!
Wir schicken Ihnen die nächste Ausgabe der
Raml und Partner STEUERPRESSE kostenlos zu Ihnen nach Hause!