WELCHE MELDUNGEN HABEN SIE ALS ARZT/ÄRZTIN MIT SONDERKLASSEGEBÜHREN DURCHZUFÜHREN?

Als ÄrztInnen mit Sonderklassegebühren werden Sie zu UnternehmerInnen und sind verpflichtet Aufzeichnungen zu führen sowie Steuererklärungen abzugeben. 

Binnen eines Monats ab tatsächlichen Beginn Ihrer Tätigkeit ist die Aufnahme dem Finanzamt bekannt zu geben. Da Sie Sonderklassegebühren vereinnahmen, muss ein Erklärungswechsel zur Einkommensteuererklärung erfolgen. Diese Einnahmen stellen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit dar und müssen noch der Einkommensteuer unterworfen werden.

Darüber hinaus müssen Sie aktiv bei der Sozialversicherung der Selbständigen (in Folge: SVS) eine Versicherungserklärung einreichen. Bitte achten Sie darauf, die Einstufung korrekt vorzunehmen. Da Sie über Ihre Kammer versichert sind, besteht keine verpflichtende Versicherung in der Krankenversicherung über die SVS. Bei der SVS sind Sie grundsätzlich pensions- und unfallversichert. Eine Ausnahme von der Pensionsversicherung kann bei ÄrztInnen mit geringfügigen Einkünften unter bestimmten Voraussetzungen (Umsätze von maximal EUR 35.000,00 und Einkünfte von maximal EUR 5.830,20 – Werte 2022) beantragt werden. Freiwillig kann innerhalb eines Jahres ab erstmaliger Überschreitung der Klein-
unternehmergrenze und somit Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung eine Mitarbeitervorsorgekasse abgeschlossen werden. Um keine Überzahlungen an Sozialversicherungsbeiträgen zu leisten, gilt es auch zu beachten, dass es eine Höchstbeitragsgrundlage in der Sozialversicherung gibt (eventuell Antrag auf Differenzbesteuerung stellen). Um sämtliche Steueroptimierungen ausnutzen zu können, ist es wichtig, dass Sie gleich von vornherein über die entsprechenden Informationen u.a. hinsichtlich Absetzbarkeit diverser Aufwendungen Bescheid wissen.

Kontaktieren Sie uns für nähere Informationen und besuchen Sie unsere Homepage auf der Sie laufend über Neuigkeiten informiert werden. Wir begleiten Sie gerne ab dem ersten Schritt in die Selbständigkeit!

Raml und Partner, 21.02.2023