Worauf muss der handelsrechtliche Geschäftsführer aufpassen?
Den größten Einfluss hat der Geschäftsführer in der Phase vor der Insolvenz – der Krise. In dieser werden im besten Fall Maßnahmen getroffen, welche eine Insolvenz abwenden noch bevor sie eintritt. Ist es dem Geschäftsführer jedoch nicht möglich seine Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten, hierbei ist ein Unternehmen Zahlungsunfähig so bald 5% der fälligen Verbindlichkeiten nicht mehr bezahlbar sind, ist Insolvenz anzumelden. Auch eine Liquiditätslücke
von weniger als 5 % darf nicht dauerhaft sein. Liegt
Insolvenz laut Vorliegendem Gesetz vor so ist diese unverzüglich zu melden. Es sei denn es liegen Gründe zu einer erfolgreichen Sanierung innerhalb von drei Monaten vor, dann ist eine Höchstfrist von 60 Tagen einzuhalten.
Raml und Partner, 15.06.2022
DIE STEUERPRESSE
AUSGABE 4
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