Ein Bauherrenmodell ist ein steuerschonendes Immobilieninvestment. Steuerlich werden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erklärt. Aber anders als beim Kauf einer Anleger- oder Vorsorgewohnung wird ein ideeller Anteil einer Liegenschaft oder ein KG-Anteil erworben. Demnach ist man Miteigentümer einer Immobilie im geförderten Wohnbau und Teil einer Vermietungsgemeinschaft.
Das Konzept funktioniert so, es wird eine zumeist sanierungsbedürftige Immobilie erworben. Diese wird von den Investoren saniert und neu hergestellt. Anders zu einem Erwerb einer Anleger- oder Vorsorgewohnung, kauft man hier nicht, sondern stellt gemeinsam mit den anderen Investoren ein neues Objekt her – man ist Bauherr. Dieser Wohnungsbau wird auch gefördert, weil leistbares Wohnen entsteht. Dadurch ermöglicht sich die beschleunigte Abschreibung der Herstellungskosten – statt der üblichen gut 67 Jahre kann auf 15 Jahre abgeschrieben werden. Durch dieses Vehikel entstehen den Investoren Verluste, die mit anderen Einkünften ausgeglichen werden und so tritt ein enormer Steuerspareffekt ein. Das wird vom Steuergesetzgeber auch akzeptiert, allem voran, weil leistbares Wohnen geschaffen wird. Trotz allem nutzt das Bauherrenmodell keine eigene Ausnahmeregel im Bereich der Vermietung und Verpachtung, sondern das Bauherrenmodell macht sich bestehende Möglichkeiten zu Nutze. Auch hier gilt wie sonst zu beachten, dass
über einen Zeitraum von rund 25 bzw 30 Jahren ein Gesamtüberschuss erzielt werden muss, damit die vor allem in den ersten Jahren anfallenden Verluste anerkannt werden. Das Bauherrenmodell eignet sich für alle natürlichen Personen (GmbHs gehen nicht), die ein höheres Einkommen haben (je höher die Progressionsstufe desto höher der Steuerspareffekt – kalkuliert wird zumeist mit 50% und 48%, darunter macht es eher keinen Sinn) und die nächsten circa 15 Jahre noch in der Erwerbstätigkeit stehen. Letzteres deswegen, wenn die Fünfzehntelabschreibung nach 15 Jahren auslaufen, werden die zugewiesenen Gewinne aufgrund Pension oder Reduzierung der Erwerbstätigkeit nur mit einer niedrigeren Progression besteuert. Das Bauherrenmodell schafft Wohnsubstanz und einen Wert, der später auch verkauft werden kann. Auch spätere
Parifizierungen sind möglich. Von diesen Investitionen profitieren nicht nur die Investoren, sondern auch der Staat und die potenziellen Mieter. Ein überaus gelungenes Erfolgskonzept des Steuergesetzgebers!
Das Bauherrenmodell
– Ein Steuersparmodell mit Vorteilen
Als steuerliche Begleiter des Bauprojekts in der Baumstadt verfügen wir über fundiertes Fachwissen in zahlreichen Bereichen dieses Vorhabens. Dabei möchten wir ausdrücklich betonen, dass wir keinerlei Provisionen oder Zahlungen für Beteiligungen erhalten – im Gegenteil. Das Bauherrenmodell ist zweifellos eines der effektivsten Steuersparmodelle, insbesondere für Personen mit hohen Einkommensteuersätzen. Hier lässt sich ein beträchtlicher Teil der Steuerlast zurückholen.
DIE STEUERPRESSE
AUSGABE 4
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